Wir bilden aus in den Fahrerlaubnisklassen: AM, A1, A2, A, B, B96, B196, BE, L, T, C, CE, Mofa

  • Alle Führerschein-Klassen
  • Gabelstaplerschein
  • LKW Berufskraftfahrer
  • Fahrerlaubnisklasse B196
  • Umweltfreundlich und c02-neutral im E-Auto

Seit Januar 2020 kann man in meiner FAHRSCHULE die neue B196 Fahrerlaubnis erwerben! Bewerber die seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind und das 25. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nach einer erfolgreichen Schulung, Fahrzeuge der Klasse A1 [125] ohne Prüfung fahren. Die Ausbildung umfasst 4 mal 90 Minuten Theorie-Unterricht und 5 mal 90 Minuten praktische Fahrstunden ! Wir stellen die vorgeschriebene Motorradsicherheitsausrüstung in jeder Größe, gratis zur Verfügung, und bieten die Ausbildung auf eigenem Übungsplatz mit zwei zur Auswahl stehenden Fahrzeugen an! Eine Kawasaki 125 Z und ein Piaggio Roller Medley 125.

Einfach die gewünschte Klasse im → Anmeldeformular angeben und los geht`s!

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Alle Führerschein-Klassen in der Übersicht

Klasse Fahrzeug Alter Bemerkungen
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm (Verbrennungsmotor)
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm (Fremdzündung)
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 ccm (Fremdzündung)
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg
16 Keine
A1
Krafträder
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW
16 Einschluss: AM
A2
Krafträder
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
18 Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Einschluss: AM, A1
A
Krafträder
  • Hubraum über 50 ccm oder
  • bbh über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
20, 21 oder 24 *) Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz A2) erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

*) Mindestalter:
20 bei Aufstieg von A2 und A
21, wenn nur "Trikes" gefahren werden
24 bei Direkterwerb

Einschluss: AM, A1, A2
B
Kraftfahrzeuge
(ausgenommen Klasse AM, A1, A2 oder A)
  • zG max. 2500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotor) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
17 oder 18 *) *) Midestalter:
17 beim begleitenden Fahren
ab 17 Jahren (BF 17)
18 beim Direkterwerb

Einschluss: AM, L
B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG Fahrzeugkombination max. 3500 kg aber max. 4250 kg
vgl. B Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.
B196
Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse A1
25 benötigt 5 Jahre Klasse B
BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
  • zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg
17 oder 18 *) Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

*) Midestalter:
17 beim begleitenden Fahren
ab 17 Jahren (BF 17)
18 beim Direkterwerb
L
Zugmaschinen
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
16 keine
T
Zugmaschinen
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • für Fahrer ab 18 Jahren gilt bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
16 keine
C1
Kraftfahrzeuge
  • zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
18 Vorbesitz: B
C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG Anhänger über 3500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
18 Vorbesitz: C1
C
Kraftfahrzeuge
  • zG über 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG
18 oder 21 *) Vorbesitz: B

Einschluss: C1

*) Mindestalter:
18 nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
  • zG Anhänger über 750 kg
vgl. C Vorbesitz: C

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D